Unterstützung und Entlastung im Haushalt nach §45 b SGB XI
Haushaltshilfe Senioren Plus
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in Ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit
Ihr Haushalt wird immer beschwerlicher? Neben den steigenden körperlichen Anstrengungen fordert der Alltag immer noch ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität? Sie möchten sich Ihre Selbstständigkeit und damit Ihre gewohnte Lebensqualität erhalten?
Wir bieten Ihnen mit unserem Haushaltsdienst Senioren Plus
- Haushaltsreinigung
- Wäschepflege
- Fenster putzen
- Einkaufsdienste
- Botengänge
- Pflanzenpflege
Haushaltshilfe im Krankheitsfall von der Krankenkasse bezahlen lassen
- Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus.
- Voraussetzung ist, das eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen bzw. den Haushalt nicht führen kann.
- Hilfeleistungen werden in der Regel für höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode gewährt und es sind gesetzliche Zuzahlungen zu leisten.
Kostenübernahme
durch gesetzliche Krankenkassen / Versicherer für
- Haushaltsreinigung
- Kinderbetreuung
- Wäschepflege
- Kochen / Backen
- Fenster putzen
- Einkaufsdienste
- Botengänge
- Pflanzenpflege
Haushaltshilfe privat
Wir bieten Ihnen Ihre persönliche Haushaltsperle für die wichtigsten „Nebensächlichkeiten“ des Alltags, damit Sie sich entspannt den angenehmen Dingen des Lebens widmen können.
Wir übernehmen z.B. den Hausputz, die Wäschepflege, den Küchendienst und vieles mehr. Wir sorgen dafür, dass Sie sich in einem sauberen und aufgeräumten Zuhause wohlfühlen können. Wir bieten geschultes und zuverlässiges Personal für die Versorgung privater Familien-, Singles- sowie Seniorenhaushalte an.